Über das Rechtsstaatsverfahren
„Das Rechtsstaatsverfahren könnte den Charakter eines Probeprozesses annehmen, als Beispiel für einen konstruktiven Dialog, als Symbol der Einheit und Stärkung der Solidarität. Es besteht jedoch die Gefahr, dass dieses Verfahren von der politischen Tagesordnung in Geiselhaft genommen wird.“
Judit Varga, Justizministerin, am Freitag in Brüssel.

Das stimmt sogar, denn von den Abstimmungen im Europarat sollte das Rechtsstaatsverfahren unberührt bleiben.
In diesem Verfahren geht es um die Wiederherstellung, Sicherung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit.
Die Sanktionen gegen Russland oder der Nato-Beitritt von Finnland und Schweden dürfen nichts mit der Medienfreiheit oder der Unabhängigkeit von Richtern zu tun haben.
Népszava und RTL zeigen die Medienfreiheit in Ungarn, die es in Deutschland nicht gibt. Unabhängige Richter gibt es in Deutschland schon gar nicht, sie werden von Bundes- und Landesregierungen und Parlamenten eingesetzt, wie es in den Verordnungen steht, darunter § 94/95 Grundgesetz.
Die große Diskrepanz zwischen der Sendezeit der Regierung und der Opposition vor den Wahlen zeigt sehr deutlich das Problem in Ungarn.
Dass die Regierung der größte Werbekunde in Ungarn ist, macht ebenfalls deutlich wie problematisch die Situation ist.
Es ist ein sehr großer Unterschied, ob Richter von einer Regierungspartei bestimmt werden oder einem Wahlausschuss aus den Justizministern der 16 Bundesländer und 16 weiteren, vom Deutschen Bundestag gewählten Mitgliedern.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass in allen 16 Bundesländern dieselbe Partei regiert.