Foto: LeitnerLeitner

Steuerangelegenheiten von ausländischen Managern

Genaues Hinsehen ist empfohlen

Um sowohl den schwierigen Regulierungen als auch den individuellen Bedürfnissen gerecht werden zu können und Doppelbesteuerung zu vermeiden, sollte für die Steuerplanung und die Gehaltsabrechnung ein Berater mit internationalem Hintergrund konsultiert werden.
26. Oktober 2017 8:59

Oft kommt es vor, dass ein multinationales Unternehmen einen ausländischen Manager auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder einer dienstlichen Entsendung anstellt. Im erstgenannten Fall ist das ungarische Unternehmen sowohl als legaler als auch wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen und die Bezüge werden von ihm direkt gezahlt. Im zweiten Fall behält der Angestellte den Arbeitsvertrag in seinem „Mutterland“ bei; deshalb werden seine Bezüge immer noch von der Muttergesellschaft gezahlt (natürlich bezahlt das ungarische Unternehmen eine „Dienstleistungsgebühr“ für die dienstliche Entsendung an die Muttergesellschaft). Die oben erwähnten Fälle unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht voneinander, eine fehlerhafte Einstufung kann zu zahlreichen Schwierigkeiten führen.

Einstufung des Arbeitsverhältnisses

Zuallererst kann es in Bezug auf die Legitimität einer Einstufung des Arbeitsverhältnisses als dienstliche Entsendung zu einem Problem kommen. Um in diesen Zusammenhang eine Entscheidung fällen zu können, muss eine detaillierte Analyse aller Aspekte durchgeführt werden. Der Besteuerungsort lässt sich jedoch nicht allein durch diese Analyse sicher feststellen. Um über die Besteuerung entscheiden zu können, ist es wichtig, mit dem Konzept der steuerlichen Ansässigkeit vertraut zu sein, welches das einzige Land aufzeigt, dem das Recht zusteht, weltweit das Einkommen zu besteuern. Hinsichtlich der Bezüge beruht das Recht zur Besteuerung auf dem Prinzip der Territorialität, das heißt, es steht dem Beschäftigungsstaat, in diesem Fall Ungarn, zu. Ungarn darf jedoch nur für die ungarischen Arbeitstage Steuern erheben, alle anderen Arbeitstage werden in dem Staat, in dem der Steuerzahler seinen Wohnsitz hat, oder in Drittländern besteuert. In jedem Land werden die Besteuerungsgrundlagen anders berücksichtigt. Es können auch noch weitere Unterschiede auftreten, so können beispielsweise die Verteilungsschlüssel von Land zu Land voneinander abweichen. Auch die Besteuerung von Lohnnebenleistungen, Firmenwagen, Mobiltelefonen usw. kann variieren.

Vorsicht beim Kombinieren von Vorteilen

Ein anderer Widerspruch, der den Beratern Kopfzerbrechen bereiten kann, ist die Tatsache, dass viele ausländische Manager gerne ihren Sozialversicherungsschutz im Heimatland beibehalten möchten, während gleichzeitig der relativ niedrige ungarische persönliche Einkommenssteuersatz von 15 Prozent eine große Anziehungskraft auf sie ausübt. Die Tatsache, dass Leistungen und Renten, die durch das Sozialversicherungssystem oder andere Gesundheitssysteme gewährt werden, überhaupt nicht harmonisiert worden sind, macht diesen Bereich für Privatpersonen umso wichtiger. Da Steuerregelungen auf anderen Grundsätzen beruhen als Sozialversicherungsbeiträge, müssen wir, nachdem wir in Bezug auf den Besteuerungsort und die Höhe der Besteuerung eine Entscheidung getroffen haben, in einem separaten Verfahren auch eine Entscheidung für die Sozialversicherungsbeiträge treffen. Fehler können zu Steuerschulden und -strafen führen, aber auch zu Steuerüberzahlungen des Steuerzahlers. Um sowohl den schwierigen Regulierungen als auch den individuellen Bedürfnissen gerecht werden zu können und Doppelbesteuerung zu vermeiden, sollte für die Steuerplanung und die Gehaltsabrechnung ein Berater mit internationalem Hintergrund konsultiert werden. Oft liegen sogar jahrelang grundsätzliche Fehler bei den vorhandenen Strukturen vor; deswegen wird empfohlen, sowohl die Beschäftigungsstruktur als auch die Beschäftigungspraxis genau zu überprüfen.

Márta Siklós

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin

LeitnerLeitner ist eine der einflussreichsten Steuerberatungs-, Buchhaltungsbüros und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Mittelosteuropa. Wir bieten Ihnen unsere Hilfe beim Umgang mit dienstlichen Entsendungen und der Beschäftigung von ungarischen und ausländischen Staatsangehörigen an. Wir beraten Sie auch bei der Versteuerung besonderer Einkommen aus Geldanlagen, Aktien und anderen Kapitaleinkommen bzw. aus unternehmerischen Tätigkeiten und noch vieles mehr.

Schreibe einen Kommentar

Weitere Artikel

BZ+
4. Februar 2025 16:55 Uhr
1. Februar 2025 15:50 Uhr
29. Januar 2025 16:20 Uhr