Massenkarambolage
Wird daraus ein Versicherungsdrama?
Für die Versicherungsgesellschaften ist bei Autounfällen relevant, wer diese zu verantworten hat. Sollten diese hier nicht festzustellen sein oder Höhere Gewalt gelten (der Sandsturm), werde es schwierig mit den Schadenersatzleistungen, meinen die CLB-Versicherungsmakler.
Wer obendrein ohne Haftpflichtversicherung in den Unfall verwickelt wurde und Verletzungen zu beklagen hat, den trifft es besonders hart. Die Versicherungsexperten müssen exakt auseinanderhalten, wer – abgesehen von der Verantwortung für die Umstände – als Unfallverursacher und wer als unschuldiges Opfer der Massenkarambolage einzustufen ist. In dem von uns bereits angesprochenen Unglücksfall von 2011 auf der Autobahn A19 in Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Fahrerin, die selbst schwere Verletzungen erlitt, als Unfallverursacherin identifiziert und in der Zwischenzeit auch verurteilt.
Sowohl Opfer als auch Verursacher?
Leider gab es auch bei dem Unfall auf der M1 ein Todesopfer: Ein 44-Jähriger wurde von den Einsatzkräften unter einem ausgebrannten Autowrack geborgen. CLB-Direktor Péter Németh stellt fest: „Wenn es in diesem Fall keine Verantwortlichen gibt, können die Versicherungen die Auszahlungen verweigern.“ Das könne genauso eintreten, wenn eine Schadensteilung festgestellt wird, wonach allen Beteiligten unterstellt wird, das sie sowohl Opfer als auch Verursacher waren. Dabei geht es, wie im Rostocker Fall, hauptsächlich um die Geschwindigkeit, mit der die Betroffenen auf der M1 unterwegs waren.
Németh erinnerte an das Beispiel des Schneechaos vom März 2015, das Hunderte Autofahrer auf Ungarns Autobahnen traf. Berechtigte Schadensansprüche wurden erst Monate später aufgearbeitet, solange dauerte es, die Verantwortlichkeiten abzuklären. Der Versicherungsverband Mabisz wird den Unfallverletzten Schadenssummen auszahlen, die der Verband seinerseits von den Fahrzeugführern einklagen kann. Am schnellsten dürfte die Abwicklung über die Casco-Versicherung erfolgen, die auch für dermaßen komplexe Situationen bewährte Lösungswege bietet.
Mabisz: Hier greift eine Ausnahmeregelung!
Am späten Montagnachmittag wies der Versicherungsverband die obige Darstellung zurück. Da es sich um eine Massenkatastrophe handele, greife eine spezielle Regelung, auf die sich die Akteure der Versicherungsbranche bereits vor einem Jahrzehnt einigten. In diesem Sinne werde nicht das Ende der polizeilichen Ermittlungen abgewartet. Die Geschädigten könnten ihre Ansprüche einreichen und würden Vorauszahlungen erhalten. In Abhängigkeit vom Ausgang der Untersuchungen kann es freilich später zu Rückforderungen der Versicherungen kommen.
Es wird immer noch gerast zwischen Wien und Budapest. 150 bei geringem Abstand sind fast die Regel.