Verfahren

Wettbewerbsaufsicht kontra Airbnb

Die Wettbewerbsbehörde GVH vermutet, dass Airbnb die ungarischen Nutzer nicht ausreichend informiert und sie damit in die Irre führen könnte.

Am Donnerstag leitete die Behörde ein Aufsichtsverfahren gegen das in Irland registrierte Unternehmen ein. Die GVH kritisiert, dass die Richtlinien und Nutzerinformationen auf der Website und in der mobilen App von Airbnb zu umfänglich, unübersichtlich und teilweise widersprüchlich sind. Zudem sind einige wichtige Informationen nur auf Englisch verfügbar. Nach Ansicht der Behörde klärt das Unternehmen die Verbraucher damit nicht gemäß den Anforderungen der beruflichen Sorgfalt über die Bedingungen seiner Dienstleistungen auf. Dies gilt besonders für Buchungsanfragen und Rückerstattungen.

Die GVH kritisiert außerdem, dass Airbnb den Nutzern wichtige Informationen vorenthält. Laut Behörde wird vermutlich nicht darauf hingewiesen, dass die angebotenen Unterkünfte auch über andere Plattformen oder direkt bei den Anbietern gebucht werden können. Diese Praktiken könnten in ihrer Gesamtheit eine unlautere und täuschende Geschäftspraxis darstellen. Die Behörde betont jedoch, dass die Einleitung des Verfahrens noch keinen Rechtsverstoß belegt, sondern lediglich der Klärung des Sachverhalts dient. Das Verfahren ist auf drei Monate angesetzt.

Bereits 2016 leitete die GVH eine Untersuchung ein, die 2018 mit einer Verpflichtungszusage von Airbnb endete. Eine Nachprüfung im Jahr 2021 zeigte jedoch, dass das Unternehmen seine Zusagen nicht vollständig umgesetzt hatte. Daraufhin verhängte die GVH eine Geldbuße von 40 Mio. Forint (zu heutigen Preisen ca. 100.000 Euro). Airbnb ist ein wichtiger Akteur am hiesigen Markt und verzeichnete zwischen April und Juni monatlich mehr als 500.000 Besucher auf seiner ungarischen Website.

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