Steuer- und Finanzbehörde
Verdoppelte Bußgelder
Ab August werden die Bußgelder verdoppelt, die durch die Steuer- und Finanzbehörde (NAV) verhängt werden können.
Laut dem vom Ministerpräsident Viktor Orbán unterzeichneten Regierungsbeschluss werde angesichts des bewaffneten Konflikts und der humanitären Katastrophe in der Ukraine und zur Abwendung und Bewältigung ihrer Folgen in Ungarn die Steuerverordnung geändert.
Natürliche Personen können mit Bußgeldern bis zu 400.000 Forint, Steuerzahler, die keine natürlichen Personen sind, mit Bußgeldern bis zu 1 Mio. Forint belegt werden. Ein Steuerpflichtiger, der die Anmeldepflicht für seine Mitarbeiter versäumt, kann mit einem Bußgeld bis zu 2 Mio. Forint belegt werden. Beim Versäumnis einer Rechnungsausstellung oder der Buchführungspflicht drohen ebenfalls Bußgelder bis zu 2 Mio. Forint.