Tarifvereinbarung
Inflationsausgleich abgesichert
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Die Sozialpartner verständigten sich am Montag erwartungsgemäß auf die Kompromisslösung, die – wie wir berichteten – einzig vom Gewerkschaftsbund MASZSZ abgelehnt wird.
Mindestlohnerhöhung ab Februar wirksam
Demnach gilt die Anhebung des Mindestlohns um 4% nicht rückwirkend, sondern erst ab Februar. Die Arbeitgeber sind zu 4+1% ab Jahresmitte bereit, wenn ihnen die Sozialabgaben wie in der sechsjährigen umfassenden Tarifvereinbarung Ende 2016 ausgehandelt um weitere 2 Prozentpunkte auf dann 13,5% gesenkt werden.
Die Voraussetzung dafür ist jedoch ein satter Anstieg der Reallöhne, welcher in der aktuellen Lage weniger greifbar erscheint. In dem Fall würde der Mindestlohn in der zweiten Jahreshälfte brutto 169.000 Forint im Monat betragen, das garantierte Lohnminimum für Fachkräfte 221.100 Forint.
Bereits Inflationsausgleich ist Herausforderung für Arbeitgeber
Sofern der Forint seine 2020 erlebte Talfahrt in diesem Jahr nicht fortsetzt, würden diese Summen dann rund 470 bzw. 615 Euro entsprechen. Die Arbeitgeber sehen den Inflationsausgleich immer noch als Herausforderung an, denn die Wirtschaftsleistung schrumpfte im Vorjahr um schätzungsweise 6,5%. In vielen Betrieben dürfte auch die Produktivität zurückgefallen sein.
Die Gewerkschaften waren im Herbst mit der Forderung von +10% in die Verhandlungen gegangen. Sie erwarteten quasi einen Ausgleich ihrer Verluste im Jahr der Corona-Krise durch die Unternehmer, die wiederum anfänglich 0% „anbieten“ wollten.
Die Standpunkte näherten sich bis Jahresende nicht hinreichend an (die Arbeitgeber boten +3%, die Gewerkschaften forderten mindestens 5% mehr), doch blieb der schlichtende Schiedsspruch der Regierung im Gegensatz zur Praxis früherer Jahre dieses Mal aus. Dass der neue gesetzliche Mindestlohn nicht wie üblich zum 1. Januar festgelegt wurde, werten Experten als „lautlose“ Unterstützung der Regierung für die Arbeitgeber.