HIPA
Staatliche Förderung neu aufgestellt
Die überarbeiteten Bedingungen für eines der wichtigsten Instrumente der Wirtschaftsförderung, die individuellen Regierungsbeschlüsse (EKD), schaffen neue Erleichterungen für Unternehmen, informierte die staatlichen Investitionsagentur HIPA. Die Aktualisierung der seit mehr als 20 Jahren bestehenden EKD-Regelung geht über die üblichen Anpassungen hinaus. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Forschung und Entwicklung (F+E) sowie der Förderung von Aktivitäten mit hohem geistigem Mehrwert und Zuliefererkooperationen. Die Bedingungen für Investitionsbeihilfen im verarbeitenden Gewerbe wurden flexibler an die Unternehmensbedürfnisse angepasst und umfassen hohe Wertschöpfung, F+E, duale Ausbildung und die Stärkung lokaler Zulieferer. Viele Bezirke können nun Beihilfen für förderfähige Kosten von bis zu 2 Mio. Euro beantragen.
Vorschuss für KMU
Als besondere Neuerung für KMU können 25% der Beihilfe unter bestimmten Bedingungen als Vorschuss gewährt werden. Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Ausbildungsbeihilfen zur Verbesserung der Arbeitnehmerqualifikationen. Diese erfordern nicht länger die Erweiterung von Kapazitäten oder die Einrichtung eines Dienstleistungszentrums. Stattdessen müssen förderfähige Mittelständler und Großunternehmen innerhalb von drei Jahren mindestens 250.000 Euro in Ausbildungsprogramme für mindestens 25 Arbeitnehmer investieren. Die neuen Vorschriften ermöglichen Unternehmen schon ab 50 Mitarbeitern, gemeinsam mit ihrer Muttergesellschaft F+E-Beihilfen zu beantragen. Bisher lag diese Grenze bei 100 Mitarbeitern. Zusätzliche Unterstützung erhalten Unternehmen, die ihre Entwicklungen durch in Ungarn niedergelegte, europäische oder internationale Patentanmeldungen schützen.
Neue F+E-Arbeitsplätze
Ein neues Förderprogramm unterstützt Unternehmen ohne bisherige Forschungsaktivitäten bei der Einrichtung eines neuen Entwicklungszentrums. Die Förderung wird an die Schaffung von zehn neuen F+E-Arbeitsplätzen und die Zusammenarbeit mit ungarischen Hochschuleinrichtungen geknüpft. Details der Regelung sind in der Änderung der Regierungsverordnung Nr. 210/2014 (VIII. 27.) über die Verwendung des zielgerichteten Budgets für Investitionsförderung festgelegt.
Die HIPA bietet ein kostenloses One-Stop-Shop-Modell zur Investitionsförderung und hat seit 2014 zu 2.200 positiven Investitionsentscheidungen beigetragen. Diese führten landesweit zu Investitionen von 59,2 Mrd. Euro und nahezu 170.000 neuen Arbeitsplätzen.