Mindestlohn
Spielt Staat noch einmal mit?
Das sagte der Generalsekretär des Arbeitgeberverbandes VOSZ, László Perlusz, nach einer weiteren Konsultationsrunde zum Mindestlohn ab 2025. Auch die Gewerkschaften hätten sich offen dafür gezeigt, das garantierte Lohnminimum für Fachkräfte künftig durch Branchentarifverträge abzulösen. Als Zeitrahmen für diesen Übergang nannte er drei Jahre. Es bedürfe aber auch flankierender Maßnahmen durch die Regierung, um einen ähnlichen Erfolg wie im Zeitraum 2017-22 zu erzielen, als die Löhne deutlich schneller als die Produktivität stiegen. Von jener umfassenden Vereinbarung profitierte letztlich auch der Staat, weil die Einnahmen aus Einkommensteuer und Mehrwertsteuer dynamischer zunahmen, als die Erlöse aus den Sozialabgaben abnahmen. Angelehnt an jene Logik sollten noch einmal deutliche Senkungen bei Steuern und Abgaben machbar sein.
Für die Gewerkschaftsseite bekräftigte die Liga-Vorsitzende Melinda Mészáros, für die Relation des EU-Mindestlohns werde man den vom Statistikamt KSH monatlich publizierten durchschnittlichen Bruttolohn (ohne Prämien und Sonderzahlungen) ansetzen. Der Mindestlohn sollte in spätestens zwei Jahren 50% dieser Bemessungsgrundlage erreichen. Sie betonte, es gehe nicht um ein Ende des garantierten Lohnminimums für Fachkräfte, sondern um dessen vernünftige Weiterführung, z. B. auf Branchenebene.