Verfassungsgericht
Sonderstatus für Göd rechtens
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Die Einrichtung einer Sonderwirtschaftszone in Göd verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das urteilte das Verfassungsgericht und wies somit die Klage der Stadt Göd gegen die einschlägige Regierungsverordnung zurück. Das Verfassungsgericht hebt in dem am Freitag veröffentlichten Urteil zugleich die Verpflichtung des Parlaments hervor, den örtlichen Selbstverwaltungen entsprechende Haushaltsfinanzen bereitzustellen, um die ihnen verpflichtend zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen zu können.
Die Regierung hatte bei der Einrichtung der Sonderwirtschaftszone im April 2020, die Beobachter im Zusammenhang mit der Großinvestition von Samsung SDI in das Batteriewerk sehen, der von der Opposition geführten Stadt nicht nur das Eigentumsrecht an den Straßen und Plätzen der Sonderzone genommen, sondern obendrein das Recht, örtliche Steuern auf die betreffenden Liegenschaften zu erheben. Das Verfassungsgericht sieht die Übergabe dieser Rechte an die (vom Fidesz kontrollierte) Komitatsversammlung nicht als Enteignung der Stadt an.