Wettbewerbsbehörde
Rekordgeldbußen gegen Unternehmen
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Bis August dieses Jahres überstiegen die Strafzahlungen bereits die Marke von 2 Mrd. Forint, teilte die GVH am Donnerstag mit. Im September 2023 wurde der Höchstbetrag der Geldbußen von 10% auf 13% des Nettoumsatzes vom jeweiligen Vorjahr angehoben. In drei Fällen kam diese Obergrenze bereits zum Tragen. Die Gesamtsumme dieser Strafen belief sich auf knapp 700 Mio. Forint.
Die GVH verhängte Höchststrafen gegen ein Unternehmen, das illegale E-Zigaretten verkaufte, sowie gegen einen Online-Lampenhändler wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Im dritten Fall traf es die globale Buchungsplattform booking.com. In einer Folgeuntersuchung stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen aus früheren Verfahren nicht vollständig nachgekommen war.
Im August 2024 wurde die maximale Geldbuße erneut, von 13% auf 15% des Vorjahresumsatzes erhöht. Die Wettbewerbsbehörde betonte, dass es ihr nicht primär um die Verhängung von Bußgeldern gehe. Vielmehr wolle man den Unternehmen verschiedene Möglichkeiten zur Zusammenarbeit anbieten. Eine aktive Mitwirkung während des Verfahrens könne die Höhe des Bußgeldes verringern.