Bargeldnutzung

Nunmehr ein Verfassungsrecht

Die Nutzung von Bargeld ist fortan ein verfassungsmäßig zugesichertes Grundrecht.

Entsprechende Änderungen an mehreren Rechtsnormen nahm das Parlament am Mittwoch mit überwältigender Mehrheit an. Nachdem sich die Regierungsparteien den ursprünglich von der rechten Mi Hazánk geforderten Schutz des Bargelds zu eigen machten, stimmten nun gleich 143 Abgeordnete für die Vorlage und nur 7 dagegen, während sich 31 der Stimme enthielten. Die Bargeldnutzung gilt demnach als Verfassungsrecht. Bargeld erhält damit über die Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel hinaus die Rolle als ein Eckstein der persönlichen Freiheit, des Datenschutzes und der sozialen Gerechtigkeit. In der Debatte wurde betont, die vollständige Digitalisierung von Finanztransaktionen sowie das Ende des Bargeldumlaufs könne nicht das Ziel sein.

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