Schutzimpfung
Nichts geht verbindlich
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Das geltende rechtliche Umfeld erlaubt es Arbeitgebern nicht, die Corona-Schutzimpfung Mitarbeitern verbindlich vorzuschreiben. Darauf machen Experten der internationalen Anwaltskanzlei Baker McKenzie aufmerksam. Auch Ausnahmevorgaben für bestimmte Arbeitsbereiche seien nicht gewährleistet. Erwachsen einem Mitarbeiter Nachteile aus der Ablehnung der Schutzimpfung, sei dies in Bezug auf Diskriminierung und Datenschutz bedenklich. Entsprechende Fragen zum Vorliegen der Corona-Immunität dürfen kein Bestandteil von Bewerbungsgesprächen oder Voraussetzung für die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags sein.
