Verbraucherschutz
Neue Warnhinweise im Einzelhandel
Im Sinne der Verordnung des Wirtschaftsministeriums erhalten Kunden in Lebensmittelgeschäften Hinweise, wenn die Verpackung eines Produkts verkleinert wurde, der Preis jedoch nicht. Nach den neuen Vorschriften, die am 1. März in Kraft treten, muss ein Händler, der ein Geschäft von gewisser Größe führt, zur Information der Kunden ein Faltblatt sowie Ausschilderungen mit genau bestimmten Formvorschriften verwenden.
„Diese neue, von der Regierung beschlossene Maßnahme wird den Verbrauchern helfen, umsichtige und bewusstere Kaufentscheidungen zu treffen“, schrieb das Ministerium in einer Pressemitteilung. Alle Lebensmittelhändler mit Umsätzen von mehr als 1 Mrd. Forint sind fortan gesetzlich verpflichtet, die Kunden durch einen Warnhinweis neben dem Produkt auf den Umstand aufmerksam zu machen, wenn Verpackungen der bei ihnen erhältlichen, abgepackten Produkte kleiner sind als zuvor.