Bauordnung
Nach gutbürgerlichem Geschmack
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Der Minister stellte am Montag zwölf Grundprinzipien vor, die allen künftigen Bauvorhaben zugrunde liegen sollten. Dabei gehe es betont um die Bewahrung des baulichen Erbes und der Grünflächen, um berechenbare Planungsabläufe der Siedlungsgestaltung sowie die Einbeziehung der Anwohner.
Unter den Prinzipien finden sich solche wie „der gutbürgerliche Geschmack“ und Qualitätsansprüche, der Anspruch an das „notwendige Minimum“, um unnötige Bau- und Abrisstätigkeiten zu vermeiden, aber auch der Anspruch, die natürliche Umwelt zu schützen. So dürfen die Grün- und Waldflächen innerhalb von Verwaltungsgrenzen nicht weiter und anteilig bestimmt nicht unter 3% sinken. Damit Gemeinden nicht zusammenwachsen, müssen diese nach Möglichkeit durch eine mindestens 500 m breite Grünzone getrennt werden. Ortschaften sollen durch unbebaute „Grüngürtel“ geschützt werden. Ein weiteres Prinzip gibt der Bebauung von Industriebrachen Vorrang. Flankiert wird das Ganze durch Bestrebungen nach autarker Versorgungssicherheit, indem das Angebot an einheimischen Roh- und Baustoffen die Nachfrage übertreffen soll.