Wettbewerbsaufsicht
Mogelt Eventim?
Die GVH leitete das Verfahren gegen die CTS Eventim Hungary Kft. ein, die zur deutschen Eventim-Gruppe gehört. Der Vorwurf lautet auf Irreführung der Verbraucher beim Online-Verkauf. Die Website informiert Nutzer erst dann über bestimmte anfallende Kosten, wie Bearbeitungs- oder Lieferkosten, wenn die Registrierung abgeschlossen ist bzw. das gewünschte Produkt in den Warenkorb gelegt wurde. So werden den Kunden beim Ticketkauf wesentliche Informationen vorenthalten, die für ihre Kaufentscheidung relevant sind. Leider ist die Praxis versteckter Kosten auf Online-Handelsplattformen weit verbreitet, merkt die Aufsicht an. Wer bereits wertvolle Zeit und Energie in den Kaufprozess investiert hat, nimmt es eher in Kauf, wenn plötzlich unerwartete Zusatzkosten auftauchen. Eine Untersuchung der EU-Kommission Anfang des Jahres zeigte, dass sich diese unlautere Praxis im Online-Handel ausbreite.
Dessen ungeachtet betont die GVH im vorliegenden Fall, die eingeleitete Untersuchung weise noch keinen Rechtsverstoß von Eventim nach.