Mehrwertsteuer
Kurie urteilt gegen Finanzamt
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Die Kurie als Oberster Gerichtshof hat die allgemeine Praxis der Steuer- und Finanzbehörde (NAV) hinsichtlich der ÁFA kassiert. Die NAV nahm gewöhnlich die Mehrwertsteuer (ÁFA) auf Forderungen ein, die sich im Nachhinein nicht eintreiben ließen. Ansprüche von Firmen, eine Rückerstattung der ÁFA zu erreichen, wurden abgewiesen. Von Seiten des Finanzamtes lautete die Argumentation, ein Steuersubjekt habe sich selbst zuzuschreiben, wenn es Forderungen nicht eintreiben könne. So hätte eine Firma an ihren Partner nicht mehr liefern dürfen, nachdem dieser mehrere frühere Rechnungen unbeglichen ließ. Laut Kurie war diese Rechtspraxis aber lebensfremd. Da den Steuerzahlern aus der Rückerstattung der ÁFA kein Steuervorteil erwachse, könne ihr Verhalten nicht als rechtswidrig eingestuft werden. Offen sei nun noch die Frage, ab wann solche Ansprüche verjähren.
