Fremdwährungskredite

Kuria bestätigt Banken

Der Oberste Gerichtshof hat eine Entscheidung zur Auslegung des jüngsten EuGH-Urteils C-630/23 bezüglich Fremdwährungskrediten getroffen.

Der auf der Website der Kuria veröffentlichte Beschluss Nr. 10/2025 legt fest, dass ein Fremdwährungskreditvertrag oder Finanzierungsleasingvertrag ungültig ist, sofern unangemessene Bestimmungen zum Wechselkursrisiko vorliegen. Dieser kann nur dann für gültig erklärt werden, wenn der Verbraucher dies selbst beantragt.

Wie die OTP Bank mitteilte, bestätigt der Beschluss die bisherige Position der Bank, wonach das EuGH-Urteil vom 30. April 2025 nicht pauschal für alle Fremdwährungskreditverträge angewendet werden kann. Es betreffe ausschließlich jene Verträge, bei denen die Kundeninformation über das Wechselkursrisiko mangelhaft war. Nur in diesen Fällen kann das Gericht die Ungültigkeit des Vertrags feststellen. Das EuGH-Urteil und die aktuelle Entscheidung der Kuria haben keine Auswirkungen auf die früheren Fremdwährungskreditverträge der OTP Bank und der hauseigenen Hypothekenbank. Denn bei diesen Verträgen war die Darstellung des Wechselkursrisikos angemessen; daher sind die von den Kunden unterzeichneten Verträge rechtsgültig, was bereits durch mehrere hundert Gerichtsurteile bestätigt wurde.

In ähnlicher Weise bezogen später die Erste Bank Hungary und die einheimisch geführte MBH Bank Stellung. Dass die Erste Bank bei ihren in Fremdwährungen ausgereichten Hypothekendarlehen korrekt vorgegangen sei, würden mittlerweile mehrere tausend Gerichtsurteile bestätigen. Die MBH Bank äußerte sich in gleicher Weise, zusätzlich zu dem Hinweis, als Rechtsnachfolger von drei Geldinstituten zu agieren, die ihre Kunden bei den Vertragsabschlüssen rechtskonform informiert hätten.

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