Ziegelmarkt
Keine Veranlassung für Verfahren
Dieser Artikel ist Teil unseres Bezahl-Angebots BZ+
Wenn Sie ein Abo von BZ+ abschließen, dann erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich einmalig einloggen. Danach können Sie alle Artikel von BZ+ lesen. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einigen speziellen, sich ständig erweiternden Angeboten für unsere Abonnenten.
Es wurden keine Sanktionen verhängt, aber verschiedene Empfehlungen ausgesprochen. Die Marktakteure können ihre schriftlichen Anmerkungen zu dem Bericht bis zum 6. September einreichen. Wegen einer teilweise ausartenden Preisentwicklung hatte die Regierung die Aufsicht angewiesen, in kritischen Sektoren dringliche Untersuchungen durchzuführen.
In ihrem nach einem Monat vorgelegten Bericht bescheinigt die GVH den Unternehmen der Ziegelindustrie und den Baustoffhändlern, es gebe keine Veranlassung für die Einleitung von Verfahren. Nichtsdestotrotz wurden teils extreme Preisunterschiede auf Baustoffhöfen festgestellt. Das aber lasse sich mit den gestiegenen Logistikkosten erklären, weshalb Kunden immer mehrere Angebote einholen sollten. Den Ziegelherstellern bringt die Behörde Verständnis entgegen, wegen der allgemeinen Verunsicherung in der Corona-Krise die Produktion gedrosselt zu haben. Der relativ starken Konzentration des Ziegelmarktes (Wienerberger und Leier wurden namentlich genannt) sollte der Handel mit Einkaufsverbänden entgegnen, rät die GVH.
