Wettbewerbsbehörde
Kartellstrafen verhängt
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In einem teilweise wiederholten Verfahren verhängte der Wettbewerbsrat eine Geldstrafe von 550 Mio. Forint gegen drei Unternehmen, welche die frühere Entscheidung der Wettbewerbsbehörde angefochten hatten. Die betroffenen Hersteller und Vertreiber von medizinischen Geräten erkannten die festgestellten Tatsachen an und kooperierten im neuen Verfahren mit der GVH. Das Gericht bestätigte zwar das Kartellverhalten, ordnete jedoch eine Neuberechnung der Geldbußen für die drei Unternehmen an.
Das ursprüngliche Verfahren
Anfang 2020 verhängte die GVH Geldbußen von insgesamt mehr als 1,6 Mrd. Forint gegen zehn Unternehmen wegen Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen für bildgebende Diagnosegeräte. Im ursprünglichen Verfahren kooperierten mehrere Unternehmen mit der Wettbewerbsbehörde. Drei Firmen meldeten ihr Fehlverhalten freiwillig und legten Beweise vor, wodurch ihre Strafen reduziert wurden. Die kooperierenden Unternehmen haben die verhängten Geldbußen von mehr als 860 Mio. Forint bereits an den Staatshaushalt abgeführt. Drei weitere Unternehmen, die GE Hungary Kft., die Premier G. Med Kft. und die Medirex Zrt., machten hingegen von ihrem gesetzlich garantierten Recht auf Rechtsbehelf Gebrauch und fochten die Entscheidung der GVH an.
Nach Widerständen kooperativ
Der Oberste Gerichtshof bestätigte im Gerichtsverfahren die Entscheidung der GVH, dass eine unzulässige Marktaufteilung und Kartellbildung stattgefunden hatte. Die Verhängung der Geldbuße war daher gerechtfertigt. Das Gericht verpflichtete die Wettbewerbsbehörde jedoch zu einem erneuten Verfahren. Im erneuten Verfahren zeigten sich die betroffenen Unternehmen nach anfänglichen Widerständen kooperativ. Sie bestritten den Sachverhalt nicht länger und verzichteten auf Rechtsmittel. Aufgrund dieser Zusammenarbeit reduzierte die GVH die gegen die Unternehmen verhängten Geldbußen erheblich.
Unternehmen zahlen Bußgelder
Die GVH verhängte Geldbußen in Höhe von insgesamt 550 Mio. Forint gegen die drei Unternehmen: Ungefähr 240 Mio. Forint für GE Hungary, rund 205 Mio. Forint für Premier G. Med und 105 Mio. Forint für Medirex. Durch diese Entscheidung haben sich nun alle Unternehmen, die im ursprünglichen Kartellverfahren mit Geldbußen belegt wurden, im Rahmen ihrer Kooperation verpflichtet, die Strafen zu bezahlen. Zusammen mit den bereits zuvor gezahlten Geldbußen fließen dem zentralen Haushalt durch die GVH-Entscheidungen insgesamt mehr als 1,4 Mrd. Forint zu.
