Staatliche Beihilfen
Grünes Licht aus Brüssel
Noch im vorigen Sommer beschloss Brüssel eine Lockerung der im Übrigen sehr strengen Binnenmarktauflagen, die verhindern sollen, dass staatliche Zuwendungen den Wettbewerb in der EU verzerren. Budapest nutzte diese Lockerung umgehend aus und stellte Zuschüsse im Gesamtvolumen von 4% des BIP bereit. Noch mehr Geld wurde für zinsvergünstigte Darlehen bereitgestellt; hier wurde der Rahmenbetrag im Einverständnis mit der Kommission auf 4 Mrd. Euro angehoben.
Brüssel sieht die Beihilfen weiterhin als notwendig, angemessen und verhältnismäßig an. Das bedeutet für die ungarische Regierung, dass sie ihre einschlägigen Programme unbesorgt fortsetzen darf – sofern der Staatshaushalt diese Mittel zu stemmen schafft. Bei Investitionszuschüssen an Batteriefabriken und andere Projekte der Elektromobilität drückt Brüssel angesichts des Konkurrenzdrucks aus den USA und China nunmehr beide Augen zu und lässt die Mitgliedstaaten gewähren, wenn sie nur die Schlüsselindustrien in Europa halten. Diese Lockerungen gelten im Paket mit Programmen für erneuerbare Energien, Energiespeicher und Dekarbonisierung der Industrie vorerst bis Ende 2025.
Das birgt ziemliche Gefahren, denn wenn die einzelnen EU-Staaten nun in den Subventionswettlauf einsteigen, den die USA gerade forcieren, werden die Staaten mit dickem Geldbeutel Länder wie Ungarn ausboten.
Es drohen erhebliche Verzerrungen des Binnenmarkts.