Steuerwesen
Gleichzeitig Energie und Steuern sparen

Überraschenderweise wird kaum über die zahlreichen Vergünstigungen im Rahmen der Körperschaftsteuer gesprochen, die sich auf Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz beziehen. Diese werden die Kosten für Strom, Gas und andere Energiequellen letztlich langfristig senken. Damit kann das Unternehmen doppelt profitieren. Mit geringeren Aufwendungen können Investitionen realisiert werden, die zu Kosteneinsparungen führen.
Häufig wechselnde Vorschriften
Bevor wir die verfügbaren Vergünstigungen vorstellen, ist es wichtig, daran zu erinnern, dass aufgrund der häufig wechselnden Vorschriften dringend empfohlen wird, vor Beginn einer solchen Entwicklung unter Hinzuziehung von Experten die Möglichkeiten zu prüfen, um die größtmöglichen Steuereinsparungen zu erzielen.
Da es sich bei der Vergünstigung nicht um eine direkte Geldleistung, sondern um eine Steuerermäßigung handelt, hängt die Höhe der Unterstützung von der Rentabilität des Unternehmens und der zu zahlenden Steuer ab. Die Steuerplanung für die Folgejahre muss sorgfältig durchgeführt werden, damit die Vergünstigung tatsächlich genutzt werden kann und nicht nur eine Möglichkeit bleibt.
Was die tatsächlichen Vergünstigungen betrifft, so ist festzustellen, dass die meisten Unternehmen nur die Entwicklungssteuergutschrift kennen. Aufgrund ihres hohen Mindestinvestitionswertes von 1 bis 3 Milliarden Forint wird diese von vielen als unerreichbar angesehen. Dabei sind die Einstiegs- und Investitionsschwellen im Bereich Umweltschutz und Energieeffizienz weitaus niedriger, was für viele eine echte Unterstützung bedeuten würde.
Nicht nur Förderungen von Neuinvestitionen
Am wichtigsten ist, dass eine Investition zur Erreichung von Energieeffizienzzielen, die mithilfe einer Steuervergünstigung durchgeführt wird, nicht nur eine Neuinvestition, sondern auch eine Erneuerung sein kann. Dazu können beispielsweise die Dämmung von Gebäuden, der Austausch von Türen und Fenstern, die Modernisierung von Klimaanlagen sowie die Installation von Sonnenkollektoren zur Wärmeerzeugung, Wärmepumpen oder Anlagen zur Nutzung von Biomasse gehören.
Nicht förderfähig sind hingegen Solarpaneele zur Stromerzeugung sowie Energieerzeugungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, also etwa Gasheizkessel. Ebenso ausgeschlossen sind Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme. Der Investitionswert darf höchstens dem Forint-Gegenwert von 30 Millionen Euro entsprechen. Die Regelungen können je nachdem variieren, ob die Investition innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes umgesetzt wird.
Bei Investitionen oder Erneuerungen, die sich nicht auf ein Gebäude beziehen, können die Anschaffungs- und Wertzuwachskosten von Sachanlagen und immateriellen Gütern als förderfähige Ausgaben geltend gemacht werden.
Steigerung der Energieeffizienz
Bei Investitionen oder Renovierungen an Gebäuden wird eine Steigerung der Effizienz im Bereich der Primärenergie erwartet, also der Nutzung von Energiequellen, die in der Natur in natürlicher Form vorkommen. Dabei kann es sich sowohl um erneuerbare als auch um nicht erneuerbare Energie handeln. Die direkten Kosten der Investition oder Renovierung können angerechnet werden. Die Förderintensität beträgt 15 %, kann bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) jedoch auch höher ausfallen. Diese Förderung kann mit anderen Förderungen kombiniert werden.
Die Steuervergünstigung kann mit einer Förderintensität von 30 % in Anspruch genommen werden, die bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch höher ausfällt – auch bei Investitionen zur Errichtung von Energiespeichern für Strom. Wichtig ist jedoch, dass mindestens 75 % der eingespeisten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Der Wert der Investition darf höchstens 30 Millionen Euro betragen.
Förderung der Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Die steuerliche Bemessungsgrundlagenvergünstigung im Zusammenhang mit der Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird immer beliebter. Diese Förderung kann für den gesamten Kaufpreis bzw. Investitionswert der Ladestationen in Anspruch genommen werden, indem die angefallenen Kosten doppelt von der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine „De-minimis“-Beihilfe, deren Höchstbetrag dem in Forint umgerechneten Gegenwert von 300.000 Euro entsprechen darf.
Im Rahmen der Steuervergünstigung für eigenständige Umweltinvestitionen werden alle Investitionen ab 100 Millionen Forint gefördert, die der Verringerung der Umweltbelastung, der Vermeidung von Schäden, dem Gesundheitsschutz oder der Erhaltung natürlicher Ressourcen dienen. In diesen Fällen sind keine zusätzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Mitarbeiterzahl, des Umsatzes oder der Lohnkosten zu erfüllen.
Fazit
Es gibt also viele abzuwägende Aspekte! Ist die Investition überhaupt förderfähig? Ist ihr Wert angemessen? Welche Förderintensität ist im jeweiligen Tätigkeitsbereich erreichbar? In welchem Zeitraum bzw. in welchem Umfang kann die Steuerbegünstigung genutzt werden? Ein auf Steuervergünstigungen spezialisierter Steuerberater kann bei der Beantwortung dieser Fragen behilflich sein.
Die Autorin ist Partnerin und Geschäftsführerin bei LeitnerLeitner.
LeitnerLeitner und LeitnerLaw blicken auf eine lange Tradition zurück und bieten ihren Mandanten in Mitteleuropa seit jeher eine hochwertige und umfassende Beratung einschließlich Steuer-, Rechnungswesen-, Lohnprüfungs- und Rechtsdienstleistungen. Die Entwicklung integrierter und multidisziplinärer One-Stop-Lösungen ist ein wesentlicher Bestandteil unseres mandantenorientierten Ansatzes, um den Bedürfnissen von Privatkunden, KMU und Unternehmensgruppen bei allgemeinen und spezifischen Fragestellungen gerecht zu werden.


Was oft übersehen wird sind faire Berechnungen zu den wirklichen Kosten, da werden z.B. Wärmepumpen mit der Effizienz 1:5 gehandelt, die Lebensdauer bleibt auch völlig unberücksichtigt, bei einer E Batterie kann schon nach 8-10 Jahren Schluß sein. Siehe Youtube “Bald reißen wir alle Wärmepumpen wieder raus” Energieexperte erklärt; Prof Leukefeld | Prof Rieck https://www.youtube.com/watch?v=pRe_Fu28CQs
Es werden Häuser saniert mit Amortisationszeiten von über 100 Jahren.