Banken

Gerechtere Übergewinnsteuer

Für die Berechnung der von den inländischen Banken zu zahlenden Übergewinnsteuer gelten ab Jahresmitte neue Regeln.

Einer Regierungsverordnung zufolge werden die Finanzinstitute nach dem 30. Juni die Steuer nicht mehr auf den Nettoumsatz des letzten Jahres, sondern auf ihren Gewinn vor Steuern zahlen. Die Änderung werde sich weder auf die Einnahmen des Fiskus noch auf die Gesamtsteuerbelastung des Bankensektors auswirken. Die Regierung will die Steuer mit der Modifizierung gerechter gestalten, da die Zinserträge die von den Banken erwirtschafteten, zusätzlichen Gewinne nicht gut genug widerspiegelten. Es wird erwartet, dass die OTP der größte Nutznießer der Änderung sein wird; die größten Verlierer könnten Raiffeisen, UniCredit und K&H sein.

2022 müssten die Banken eine Übergewinnsteuer von 10% ihres Nettoumsatzes zahlen. Dieser Steuersatz wurde in diesem Jahr auf 8% gesenkt. Ab der zweiten Jahreshälfte müssen sie jedoch 13% der Gewinne bis zu 10 Mrd. Forint und 30% für Gewinne darüber entrichten.

Es ist zu beachten, dass die Sondersteuer zeitproportional berechnet wird, d. h. in der ersten Jahreshälfte werden die Banken mit der Hälfte des Vorjahresumsatzes besteuert, in der zweiten Jahreshälfte wird die Hälfte des Jahresergebnisses berücksichtigt.

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