Mindestlohn
Fachressort bittet um Geduld
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Das gab das Wirtschaftsministerium bekannt, mit dem Hinweis, eine Neuverhandlung der dreijährigen Übereinkunft vom November 2024 sollte verbindlich geschehen, wenn die Realität von der Prognose um einen Prozentpunkt und mehr abweicht. Das sei jedoch momentan nicht der Fall. Bekanntlich stieg der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar auf 290.800 Forint brutto im Monat; im Januar 2026 soll die zweite vereinbarte Anhebung im Volumen von 13% auf dann 328.600 Forint sowie weiter auf 374.600 Forint ab Januar 2027 erfolgen.
Die dieser Mindestlohnerhöhung zugrunde liegende makroökonomische Annahme waren 3,4% BIP-Wachstum und ein Anstieg der Bruttodurchschnittslöhne um 8,7% bei einer mittleren Inflation von 3,2% für 2025. Für 2026 wurden 4,1% BIP-Zuwachs, ein Plus der Bruttolöhne von 7,6% und eine Inflation von 3,0% angesetzt, für 2027 dann 4,3%, 7,4% bzw. 3,0%.
Das Wirtschaftsressort betont, es sei voreilig, schon heute größere Abweichungen erkennen zu wollen – man sollte keinen Zahlenkrieg anfangen, bevor nicht die Ist-Daten für die ersten drei Quartale vorliegen. Dessen ungeachtet sei man für einen Dialog mit den Sozialpartnern zu jeder Zeit offen, heißt es in der Presseaussendung.