Ländlicher Raum / EU-Fördergelder
Historischer Geldfluss
Agrarminister István Nagy sprach am Montag von einer historischen Entscheidung für die Landwirtschaft, die Nahrungsmittelindustrie und den ländlichen Raum.
Höchste zulässige Co-Finanzierung
Ungarn wird nämlich die EU-Fördermittel, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Gemeinschaftshaushalt 2021-27 fließen, um die höchste zulässige Co-Finanzierung ergänzen. So wird die Regionalentwicklung an Stelle von bislang 17,5% gleich 80% an heimischen Zuschüssen erhalten.
Das bedeutet, wie der Agrarminister auf einer Pressekonferenz ausführte, einen Mittelzufluss von 4.265 Mrd. Forint über sieben Jahre. An Einkommensergänzungen für Landwirte im Rahmen des GAP ist mit rund 3.270 Mrd. Forint zu rechnen, die komplett aus EU-Kassen bestritten werden.
Anhebung der einheimischen Co-Finanzierung gilt ab sofort
Bis Jahresmitte werden Ausschreibungen veranstaltet, die zwar nach dem alten Reglement als Übergangslösung für dieses und das kommende Jahr zu verstehen sind, ehe ab 2023 neue EU-Normen greifen werden.
Dennoch gilt die Anhebung der einheimischen Co-Finanzierung ab sofort. Ab 2023 wird dann die exakte Ausrichtung für die Verwendung der Gelder in einer neuen GAP-Strategie niedergelegt, kündigte Nagy an. Diese Pläne sollen im Verlauf einer breiten gesellschaftlichen Konsultation Gestalt annehmen.