Sozialabgaben
Erlass bei Wiedereinstellung
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Arbeitgeber brauchen die Sozialabgaben (17%) auch dann nicht zu bezahlen, wenn der Beschäftigte im vorangegangenen halben Jahr nur drei Monate ohne Job war (bisher galt eine Arbeitslosigkeit von 6 Monaten als Voraussetzung). Wie der Staatssekretär des Finanzministeriums, Norbert Izer, erläuterte, wird die einstellende Firma zwei Jahre lang (bis zur Höhe des Mindestlohns) von der Zahlung der Sozialabgaben einschließlich der Ausbildungsabgabe befreit. Im dritten Jahr ist die Vergünstigung noch immer halbiert wirksam. Da die Steuer- und Finanzbehörde (NAV) über alle Informationen nach Anmeldung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses verfügt, werden die Gutschriften quasi automatisch erteilt. Der Staatssekretär betonte, dass dank dieser Maßnahme nicht nur die Arbeitswilligen schneller auf den Arbeitsmarkt zurückfinden können, sondern auch rund 30 Mrd. Forint an Steuern und Abgaben bei den Unternehmen verbleiben.
