Einzelhandel
„Erfolgstechnik“ prolongiert
Das Wirtschaftsministerium erinnert in seiner Pressemitteilung daran, die Maßnahme im Kampf gegen die Inflation zum 1. Juni eingeführt zu haben. Die ursprünglich vorgeschriebenen 10% wurden im August auf 15% angehoben. Außerdem wurde der Kreis der betroffenen Produkte ausgeweitet, so dass die sechs großen Handelsketten im Lande mittlerweile abwechselnd Erzeugnisse aus insgesamt 20 Produktgruppen vergünstigt anbieten müssen. Für jene acht Grundnahrungsmittel, die zuvor einer Preisdeckelung unterlagen, gilt fortan ebenfalls im Wochenwechsel, dass die jeweilige Rabattaktion für einen Verbraucherpreis 15% unter dem Einkaufspreis sorgen muss. Weil die Regierung überzeugt ist, mit ihren Eingriffen für einen Preiswettbewerb unter den Ketten der Multis gesorgt zu haben, wird die Maßnahme, die eigentlich bis Jahresende befristet war, nun gleich um ein halbes Jahr prolongiert.

Eine sehr löbliche Maßnahme der Regierung Orbán. Die Regierung in der BRD könnte sich diese Maßnahme als Vorbild nehmen, falls sie aufgrund ihrer Zerstrittenheit dazu überhaupt in der Lage ist.
Ob diese Maßnahme aber für den Verbraucher letztendlich doch von Vorteil ist, müsste genauer analysiert werden. Jedes private Unternehmen strebt nach Gewinnmaximierung. Verluste durch Preissenkungen werden daher durch Preiserhöhungen bei anderen Produkten aufgefangen. In der Betriebswirtschaftslehre spricht man von einer “Mischkalkulation”. Interessant wäre daher, zu untersuchen inwieweit diese Preissenkungen durch Preiserhöhungen im Sortiment der “Marktplayer” Aldi, Lidl, Penny und Tesco überwälzt werden.
Lieber Herr Kraft, das hat die Ungarische Nationalbank (MNB) bereits im vorigen Jahr in Verbindung mit den Preisdiktaten für ausgesuchte Grundnahrungsmittel getan. Im Kern verwies die MNB in ihrer Studie auf kontraproduktive Effekte – die Inflation wurde trotz des gutgemeinten Aktionismus weiter angeheizt. (Die Effekte waren natürlich bei allen Produkten unterschiedlich.) Die Handelsketten haben zudem ihre Marktstellung genutzt, um weitere Sonderbelastungen wie die branchenspezifischen Steuern an die Kunden weiterzureichen, so gut es geht.