Null-Energie-Häuser
Ein weiteres Jahr Aufschub
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Die strengeren energietechnischen Vorgaben für Einfamilienhäuser privater Bauherren ebenso wie für Mehrfamilienhäuser in der Bauausführung von Immobilienentwicklern sollten ursprünglich bereits ab diesem Jahr Vorbedingung für die Nutzungsgenehmigung durch die Behörden sein.
Die wiederholt verlängerte Übergangsfrist befreit laufende Bauvorhaben von einem Problem, das nach brancheninternen Informationen nahezu flächendeckend auftritt. Der neue Anspruch der sog. „Null-Energie-Häuser“ wurde erstmals in der Regierungsverordnung 155 von 2016 niedergelegt.