Gastarbeiter

Drittstaatler willkommen!

Die Regierung hat die Regeln für Gastarbeiter weiter gelockert.

Für die Mitarbeit am Projekt AKW Paks 2 bzw. am Bahnprojekt Budapest-Belgrad bedarf es keiner gesonderten Arbeitsgenehmigung für Bürger aus Drittstaaten mehr. Das geht aus einer einschlägigen Regierungsverordnung hervor, die vergangene Woche im Amtsblatt erschien. Allerdings bleibt der Nachweis von Fachqualifikationen und Schulabschlüssen für bestimmte Tätigkeiten Vorschrift. Diese Neuregelungen erleichtern es Leiharbeitsfirmen, Arbeitnehmer aus Drittstaaten anzuwerben. Entsprechende Erleichterungen erhielten diese Vermittler bislang ausschließlich für Arbeitnehmer aus Nachbarländern, bei denen es sich häufig um Auslandsungarn handelt.

Gegenwärtig ist die Rede von rund 80.000 Gastarbeitern auf dem hiesigen Arbeitsmarkt, die zu drei Vierteln aus Serben und Ukrainern bestehen. Daneben gibt es einen spürbaren Zustrom von Arbeitnehmern aus Brasilien, der Mongolei, Indonesien, Vietnam und von den Philippinnen.

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