Lebensmittelhersteller
Dringende Konsultation gefordert
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Die Verordnung soll bereits am 1. Juli in Kraft treten. Es sei wieder einmal eine ungarische Besonderheit, dass ab dem 1. Juli nicht eine gemeinnützige Verwaltungsorganisation, sondern die Konzessionsgesellschaft MOHU MOL Zrt. die notwendigen Erfassungs- und Verwertungsaufgaben wahrnehmen wird. Die Lebensmittelhersteller haben gegenüber dem Gesetzgeber wiederholt ihre Besorgnis wegen der Konzessionspläne geäußert, da sie es für effizienter und billiger gehalten hätten, die Aufgaben entsprechend der internationalen Praxis auf Marktbasis zu erledigen. Nach Ansicht der FÉSZ scheinen sich ihre Befürchtungen zu bestätigen, da sie ab dem 1. Juli für jedes Verpackungsmaterial das 3- bis 5-Fache, in einigen Fällen sogar das 10-Fache der bisher gezahlten Umweltproduktabgabe erbringen müssen.
Die Fachverbände der Hersteller waren an der Festlegung der Sätze nicht beteiligt, so dass für die Kostenträger nicht klar ist, auf welcher Grundlage diese Sätze festgelegt wurden. Für die Hersteller bedeutet dies einen doppelten Kostenanstieg: Sie müssen nicht nur höhere Gebühren für die Verpackung von Lebensmitteln zahlen, sondern auch höhere Kosten für alle Verpackungselemente entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette. Deswegen werden sie gezwungen sein, diesen Kostenanstieg an die Verbraucher weiterzugeben, d. h. dass die Lebensmittelpreise noch mehr in die Höhe schnellen werden.