Getreideexporte
Dem Risiko vorgebeugt
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Die im vergangenen März wegen der kritischen Lage am Markt eingeführte Meldepflicht erlischt, nachdem sich die Lage wieder europaweit entspannt hat, gab Agrarminister István Nagy am Donnerstag bekannt. Der Ukraine-Krieg brachte ein enormes Risiko mit sich, dass Händler die Getreidevorräte binnen kürzester Zeit leerfegen könnten. Um das zu verhindern, verpflichtete der Staat die Händler zur Anmeldung geplanter Exporte. Im Prinzip erhielt das Agrarressort ein Vorkaufsrecht, von dem es in der Folgezeit aber kein einziges Mal Gebrauch machte.
Obgleich die Exporte in Wirklichkeit nicht behindert wurden, leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Dessen ungeachtet verlängerte das Land die ursprünglich bis Mitte Mai befristete Anmeldepflicht zunächst bis Mitte Juli, ehe die Regelung sogar fristlos galt. Der Minister betonte parallel zur Aufhebung der Beschränkungen, es habe zu keinem Zeitpunkt ein Exportverbot gegeben. Im Übrigen exportierte Ungarn 2022 jeweils rund 2 Mio. t Weizen und Mais.
