AGB-Novelle
Beweispflicht umgekehrt
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Die ab 1. Januar geltenden Änderungen im Arbeitsgesetzbuch (AGB) erschweren Entlassungen, heißt es in einer Pressemitteilung der Kanzlei an die amtliche Nachrichtenagentur MTI. Im Falle von Rechtsmissbräuchen kehrt sich die Beweispflicht um, d. h. fortan muss der Arbeitgeber beweisen, keine unlauteren Praktiken angewandt zu haben. Das könnte Lohnerhöhungen ebenso betreffen wie die Karriereplanung von Mitarbeitern oder die Arbeitszeiteinteilung. Arbeitnehmer erhalten sechs Monate nach Beginn das Recht auf stabilere Arbeitsverhältnisse, sofern es solche Unterscheidungen bei dem betreffenden Unternehmen gibt. Weist ein Arbeitgeber solche Anträge unbegründet zurück, kann er durch ein Gerichtsurteil „überstimmt“ werden. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber in jedem Fall eine Begründung abgeben, wenn sie ein Arbeitsverhältnis beenden wollen.

Während in Deutschland, vor allem im öffentlichen Dienst, die Beweislast gerade gegen die Arbeitnehmer umgekehrt wird, damit man jeden politischen Abweichler einfach entlassen kann.