Steuerpolitik
Besonders familienfreundlich
Dieser Artikel ist Teil unseres Bezahl-Angebots BZ+
Wenn Sie ein Abo von BZ+ abschließen, dann erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich einmalig einloggen. Danach können Sie alle Artikel von BZ+ lesen. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einigen speziellen, sich ständig erweiternden Angeboten für unsere Abonnenten.
Eine Analyse der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von Forvis Mazars bestätigt dies nach der Untersuchung von 25 Ländern in Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien. In der dreizehnten Ausgabe des Central and Eastern Europe Tax Guide bietet Forvis Mazars einen umfassenden Überblick über die Steuersysteme in 22 europäischen und drei zentralasiatischen Ländern. Die Region passt sich zwar zunehmend globalen Steuerstandards an, dennoch bleiben die Unterschiede in der Steuerpolitik und den Wirtschaftsstrukturen deutlich. Ungarn sticht dabei besonders durch seine Kombination aus niedriger Gewinnsteuer, hohen Verbrauchsteuern, einzigartigen Familiensteuervergünstigungen sowie wegweisenden Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung hervor.
Niedrige Gewinn-, hohe Verbrauchsteuer
Der durchschnittliche Steuersatz in der Region beträgt 38% und liegt damit über dem OECD-Durchschnitt von 35%. In Ungarn zahlen alleinstehende Arbeitnehmer ohne Kinder einen Steuersatz von 41%, was dem regionalen Durchschnitt nahekommt. Für Familien mit drei Kindern reduziert sich dieser Satz auf 23% und ist somit nach Bulgarien (21%) der zweitniedrigste in der Region. Der ungarische Körperschaftsteuersatz von 9% führt die Liste der niedrigsten Sätze an. Die anderen Länder weisen Sätze zwischen 10% (Bulgarien, Bosnien, Nordmazedonien) und 24% (Slowakei) auf, während Deutschland mit 30% den Spitzenwert erreicht. Zugleich verlangt Ungarn mit 27% die höchste allgemeine Umsatzsteuer in der EU und der Region, während der regionale Durchschnitt bei etwa 20% liegt.
Keine Quellensteuer
Dieses Modell bietet Unternehmen die Möglichkeit, Gewinne zu reinvestieren und einzubehalten, während die Endverbraucher eine höhere Steuerlast tragen. Ähnlich wie in Österreich und Deutschland können Unternehmen in Ungarn auch auf Gruppenebene besteuert werden. Dies vereinfacht besonders für multinationale Unternehmen die steuerliche Behandlung verbundener Unternehmen. Als einziges Land in der Region erhebt Ungarn keine Quellensteuer. Ungarn gehört zu den 14 Ländern, welche die von der OECD initiierte globale Mindeststeuer (Säule II) bereits eingeführt und nicht aufgeschoben haben. Die neue Gesetzgebung betrifft multinationale Gruppen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. Euro und verpflichtet Unternehmen mit einem effektiven Steuersatz unter 15% zur Zahlung einer zusätzlichen inländischen Steuer, um Gewinnverlagerungen zu verhindern. Die Zukunft dieser ursprünglich global geplanten Regelung bleibt ungewiss, nachdem sich die USA, China und Indien gegen deren Einführung entschieden haben.
