Menschen mit Behinderungen
Arbeitsmarktreserven erschließen
Wie auf einer Konferenz der Industrie- und Handelskammer Budapest (BKIK) bekannt wurde, liegt die Beschäftigungsquote besagter Gruppe bei fast 50% und damit über dem EU-Durchschnitt. Der Héphaisztosz-Cluster unterstützt Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, indem man als Zulieferer oder Auftragnehmer tätig wird. Laut Präsident Gergely Gulyás Kovács besteht eine Arbeitsreserve von 50.-60.000 Menschen. Die Kammer bietet seit fünf Jahren Rehabilitationsberatung für Unternehmen in rechtlichen und praktischen Fragen an. BKIK-Vizepräsident Ádám Balog hob die Bedeutung praktischer Hilfe für Arbeitgeber hervor: Ein inklusiver Arbeitsplatz passt sich an und lernt dazu. Die BKIK beschäftigt selbst Kollegen mit veränderter Arbeitsfähigkeit.
Zahlen zur Arbeitsmarktinklusion
Laut der Volkszählung von 2022 gibt es 270.000 Menschen mit Behinderungen, davon 123.000 schwerbehindert. Über 50% sind über 65 Jahre alt. 15.000 Menschen erhalten Rehabilitationsleistungen (max. 71.000 Forint im Monat), 230.000 Behindertenleistungen (max. 213.000 Forint). Der Staat unterstützt Menschen mit Behinderungen aktiv bei der Jobsuche. 31.000 Menschen arbeiten bei akkreditierten Arbeitgebern in geschützter Beschäftigung: 75 Mrd. Forint an staatlicher Unterstützung stehen für ihre Beschäftigung bei 360 Arbeitgebern bereit.
Steuererleichterungen für Arbeitgeber
Rund 110.-120.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten auf dem freien Arbeitsmarkt; Unternehmen können dabei verschiedene Fördermittel nutzen. Die Regierung will die Beschäftigungsquote der 20- bis 65-Jährigen bis 2030 von heute 78% auf 85% steigern. Sie fördert die Erwerbstätigkeit, indem Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen arbeiten können. Seit 2021 gibt es keine Einkommensgrenze mehr, und seit März 2024 wird die Mobilität durch kostenlose Nutzung des Nah- und Fernverkehrs unterstützt. Die Beschäftigung wird außerdem durch Steuererleichterungen gefördert: Unternehmen sind von den Sozialabgaben befreit. Der Hauptanreiz für Unternehmen mit über 25 Beschäftigten ist die Befreiung vom Rehabilitationsbeitrag. Dieser entspricht dem 9-fachen Mindestlohn und ist fällig, wenn die Belegschaft weniger als 5% Arbeitnehmer mit Behinderungen aufweist.
