Bankkonten

Ab August teurer

Ab dem heutigen 1. August verändern sich die Gebühren für Bankkonten. So steigen die sog. Transaktionsgebühren um 50%. Bis Ende des Jahres bleiben Privatkunden vorerst verschont, zur Kasse gebeten werden erst einmal Firmenkunden.

Zusammen mit den Erhöhungen wird der Schwellenwert für die Steuerfreiheit von privaten Überweisungen, Postzahlungen und Wertpapiertransaktionen von 20.000 auf 50.000 Forint pro Transaktion angehoben.

Ab dem 1. Oktober wird auch eine zusätzliche Transaktionssteuer auf Fremdwährungsumrechnungen in Kraft treten. Wenn eine Transaktion durch Umrechnung zwischen verschiedenen Währungen erfolgt, wird zusätzlich zur allgemeinen Transaktionssteuer eine zusätzliche Steuer von 0,45% bis max. 20.000 Forint fällig. Die Zusatzabgabe gilt auch für Transaktionen zwischen Konten inländischer Privat- oder Firmenkunden bei demselben Finanzdienstleister. Darüber hinaus müssen neben Kreditinstituten auch Finanz- und Wertpapierfirmen und Investmentfonds diese Abgabe beim Umtausch von Fremdwährungen entrichten. Für Bankkartentransaktionen wird diese Abgabe jedoch nicht fällig.

Kampf gegen Online-Betrug

Zudem tritt ein Gesetz zur Bekämpfung von Online-Betrug in Kraft. Ab dem 1. August wird ein neuartiges Melde- und Sperrverfahren eingeführt, um sicherzustellen, dass missbräuchlich verwendete Gelder von Kunden rechtzeitig gesperrt werden, um diese wieder einzuziehen. Sobald ein Betrug festgestellt wird, benachrichtigt der Kunde oder die Ermittlungsbehörde den Dienstleister, bei dem das Bankkonto des Kunden geführt wird. Gleichzeitig werden die Finanzdienstleister der Finanzinformationsstelle (FIU) der Steuer- und Finanzbehörde NAV Anzeige erstatten und gegebenenfalls Konten sperren.

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