ALDI Magyarország
Wettbewerbsbehörde ermittelt
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Wie die Wettbewerbsbehörde GVH am Donnerstag mitteilte, wurde ein Verfahren gegen die ALDI Magyarország Bt. eingeleitet. Konkret geht es um die Bewerbung von Fleischprodukten als „100% frisch und ungarisch“. Die GVH vermutet derweil, dass in den entsprechend gekennzeichneten Kühltheken auch Produkte nicht-ungarischer Herkunft angeboten wurden. Die Behörde bezweifelt deshalb, dass ALDI seine Kommunikation mit der gebotenen Sorgfalt gestaltet hat.
Mangelnde interne Kontrollen?
Das Unternehmen verfüge möglicherweise nicht über ausreichende Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass in den seit November 2021 auf die beanstandete Weise beworbenen Kühltheken tatsächlich nur Produkte ungarischen Ursprungs zu finden sind. Die Einleitung des Verfahrens bedeute jedoch nicht automatisch, dass ein Verstoß vorliege. Vielmehr solle der Sachverhalt zunächst aufgeklärt werden.
Werbung muss stichhaltig sein
Die GVH betont die Relevanz von Produkteigenschaften für Kaufentscheidungen. Unternehmen sollten in ihrer Kommunikation daher nur Angaben machen, die sie vollständig und stichhaltig belegen können. Das Verfahren wird voraussichtlich innerhalb von drei Monaten abgeschlossen, kann aber in begründeten Fällen um maximal zweimal zwei Monate verlängert werden.
Aldi Ungarn reagiert
„Wir haben uns im November 2021 dazu verpflichtet, unser ständiges Sortiment an Geflügel-, Schweine- und Rinderfleisch ausschließlich von ungarischen Zulieferern zu beziehen“, reagierte die Diskontkette nur wenig später auf die Vorwürfe der Aufsicht. „Aldi hält sich an die Eigenverpflichtung und verkauft auch weiterhin zu 100% einheimisches Fleisch.“ Natürlich gebe es auch immer wieder Angebote mit Fleischprodukten aus dem Ausland. Diese Produkte würden aber eindeutig gekennzeichnet, so dass die Verbraucher nicht getäuscht werden. Dessen ungeachtet betont das Unternehmen, in jeder Hinsicht rechtskonform agieren zu wollen und mit der GVH auch während des Verfahrens zu kooperieren.