Ryanair
Weiteres Bußgeld
Die irische Diskontfluggesellschaft ist bei der Verspätung ihres Fluges Budapest-Gran Canaria am 18. Februar 2020 ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen und hat damit eine unlautere Geschäftspraxis begangen, für die die Regierungsbehörde der Hauptstadt eine Geldstrafe in Höhe von 200 Mio. Forint verhängte.
Im Juni 2022 leitete die Regierungsbehörde Budapest in einem anderen Fall eine Untersuchung gegen die Fluggesellschaft ein, nachdem sie die im vergangenen Jahr erhobene Übergewinnsteuer an die Fluggäste weitergegeben hatte. Die Verbraucherschutzbehörde stellte fest, dass das Unternehmen die Verbraucher durch unlautere Geschäftspraktiken getäuscht hatte, und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 300 Mio. Forint.
Ryanair erklärte gegenüber der amtlichen Nachrichtenagentur MTI am Freitag, dass man die Entscheidung bedauere, fügte aber hinzu, dass diese keine besondere Bedeutung habe, da die Regierung die Übergewinnsteuer bereits durch eine andere Steuer, die Ökosteuer, ersetzt hat. Die Ökosteuer führte zur Streichung von acht ihrer Budapest-Strecken im Winterflugplan 2022 und zu einer Verringerung der Flugfrequenzen auf sieben Strecken.

Dann können die Ungarn mit kleineren Einkommen eben weniger Flugangebote nutzen. Das stört die Fidesz-Funktionäre nicht sonderlich, denn sie können sich teurere Flugtickets leisten. 😉
Sie wollen wohl sagen, gegen kein Unternehmen dürfe jemals ein Bußgeld aus irgendeinem Grund verhängt werden? Oder erheben Sie schon wieder zweierlei Maß?
Eine besondere Steuer auf bestimmte Unternehmen kommt einem Bußgeld gleich.
Am Ende zahlen dies aber die Kunden – also die Ungarn, die günstige Flüge nutzen müssen, weil sie sich nicht so sehr an Staat und EU-Mitteln bedienen können, als andere. 😉