FuturAqua
Verstöße gegen Marktregeln
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Der Emittent vermittelte der Öffentlichkeit durch mehrere Publikationen falsche und irreführende Informationen. Gleichzeitig unterließ er es, spätere negative Informationen bekanntzumachen. Dadurch konnte bei den Anlegern ein ungerechtfertigt positives Bild des Unternehmens entstehen. Im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion führte die MNB eine unangekündigte Prüfung bei der FuturAqua Nyrt. durch. Dabei stellte die Behörde fest, dass der Emittent regelmäßig falsche oder irreführende Informationen an seine Anleger veröffentlicht hatte.
Das Unternehmen veröffentlichte zahlreiche positive Vorabinformationen, etwa über den Erhalt von Zertifikaten, die Teilnahme an Ausschreibungen, erfolgreiche Meilensteine oder die Vorbereitungen für ein neues Handelssystem. Allerdings versäumte der Emittent, die Öffentlichkeit unverzüglich über negative Entwicklungen zu informieren, etwa über die Ablehnung von Ausschreibungen oder das Scheitern konkreter Verpflichtungen. Da Anleger ihre Entscheidungen auf Grundlage der veröffentlichten Informationen treffen, beeinflussen diese Versäumnisse den Aktienkurs sowie das Verhältnis von Angebot und Nachfrage unmittelbar.
Die MNB untersagte dem Emittenten, die Bestimmungen zur Marktmanipulation erneut zu verletzen, und verhängte eine Marktaufsichtsstrafe in Höhe von 30 Mio. Forint. Darüber hinaus wies sie das Unternehmen auf die Einhaltung der Vorschriften für außerordentliche Veröffentlichungen hin und verhängte eine weitere Aufsichtsstrafe in Höhe von 5 Mio. Forint. Bei der Festsetzung der Geldbuße berücksichtigte die Aufsichtsbehörde den hohen Streubesitz der börsennotierten Wertpapiere, die Dauer der Rechtsverletzung und deren dauerhaften Charakter.
