Wettbewerbsaufsicht
Verfahren gegen Microsoft
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Der Softwareanbieter integrierte im Februar eine auf KI basierende Chatfunktion – ähnlich wie ChatGPT – in sein Bing-Suchsystem, die bei der Beantwortung von Fragen in der Suchoberfläche hilft und maschinelles Lernen einsetzt, um aus den von den Nutzern geteilten Inhalten, Daten und Informationen zu lernen. Nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde ist das Unternehmen jedoch nicht in der Lage, den Verbrauchern Informationen über den Dienst mit dem Maß an Fachwissen und professioneller Sorgfalt zu geben, was vernünftigerweise erwartet werden kann. Die Verbraucher wurden wahrscheinlich nicht darüber informiert, wie die von ihnen freigegebenen Daten zum Trainieren des KI-Algorithmus verwendet werden, in welchem Umfang ihre Daten als Antwort auf die Suchanfragen anderer Nutzer angezeigt werden und wie sie diese Daten aus dem System entfernen können.
Die GVH beobachtet das Marktverhalten großer Technologieunternehmen schon seit geraumer Zeit sehr aufmerksam. In den letzten Jahren wurden u. a. gegen Google und PayPal kartellrechtliche Abhilfemaßnahmen verhängt, während Apple und Booking.com in Ungarn erhebliche Geldbußen zahlen mussten.
