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Ryanair

Verbraucherschützer streben Prozess an

Der Verbraucherverband Atka hat bei Gericht Klage gegen Ryanair eingereicht.

Es soll festgestellt werden, dass der Teil der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair für Fluggäste und Gepäck, der die Abwälzung von Steuern und Gebühren auf die Verbraucher erlaubt, unlauter ist. Sollte der Klage stattgegeben werden, müsse die Diskontfluggesellschaft die auf die Passagiere nachträglich abgewälzte „Übergewinnsteuer“ zurückerstatten. Ein Urteil wird jedoch erst 2023 erwartet. Der von Atka angestrebte Rechtsstreit im öffentlichen Interesse ersetzt allerdings nicht die Untersuchungen der Verbraucherschutzbehörde und ist nicht Teil einer vom Ministerium angeordneten nationalen thematischen Untersuchung.

Ein Gedanke zu “Verbraucherschützer streben Prozess an

  1. Kosten “abwälzen”?
    In der einstigen staatlichen Planwirtschaft mag man zwar keine Rentabilität angestrebt haben, aber in der Marktwirtschaft gilt es als üblich, dass Unternehmen bei ihrer Preisgestaltung alle Kosten mit einbeziehen.
    Egal wie diese Steuer genannt wird, sie stellt einen Kostenfaktor dar, den ein Unternehmen an die Kunden durchreicht. Es liegt einzig an den Kunden, ob sich diese Preiserhöhung realisieren lässt.

    Es sollte doch schon bei den Preisdiktaten deutlich geworden sein, dass Unternehmen nur dann Waren und Dienstleistungen anbieten, wenn sie mit Gewinnen rechnen können.
    Sollte Ryanair die Flüge von und nach Ungarn einstellen, haben die ungarischen Fluggäste das Nachsehen und der ungarische Staat gar keine Steuereinnahmen von Ryanair mehr.
    Vielmehr werden sich die Flugpreise aufgrund der reduzierten Konkurrenz noch weiter erhöhen. Am Ende zahlen die ungarischen Familien die Zeche.

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