Raiffeisen Bank Hungary
Risiko der Geldwäsche
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Die Sorgfaltspflicht der Bank gegenüber Kunden entsprach in mehreren Punkten nicht den gesetzlichen Vorgaben. Auch die Einstufung bestimmter Kunden in entsprechende Risikokategorien wies Defizite auf. Die Kontrollprozesse unterstützten die Risikobewertung und das Screening-Verfahren der Bank nicht in ausreichendem Maße.
Die MNB bemängelte in ihrer Eigenschaft als Finanzmarktaufsicht insbesondere die unzureichende Überwachung risikoreicher Kundengruppen sowie die mangelnde Regelmäßigkeit bei der Überprüfung von Daten der Sorgfaltspflicht. Auch die geforderte Dokumentation zur Herkunft von Vermögenswerten und die Verwendung von Belegkopien zur Überprüfung von Kundentransaktionen erfüllten nicht die Standards. Zudem wurden Probleme bei den internen Kontrollen zur Geldwäscheprävention festgestellt.
Die Mängel gefährden nach Einschätzung der MNB nicht den soliden Betrieb der Bank. Neben der verhängten Geldstrafe forderte die Aufsicht die Behebung der Defizite und die Überprüfung der eingeleiteten Maßnahmen. Die Bank hatte die inländischen gesetzlichen Anforderungen nicht ausreichend in ihre konzernweiten Standards integriert. Positiv bewertete die MNB die Einführung einer dynamischen Risikobewertung, die konstruktive Zusammenarbeit während der Prüfung sowie bereits eingeleitete Schritte zur Behebung einiger Verstöße.