Vodafone
Rechtsstreit um Prahlerei beigelegt
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Die Wettbewerbsaufsicht GVH hatte das Verfahren gegen die Vodafone Magyarország noch 2016 eingeleitet. Weil der Mobilanbieter in Werbekampagnen Unwahrheiten verbreitete (falsche Selbstdarstellung als größtes 4G-Netz Europas), verhängte die GVH 2019 eine beispiellose Aufsichtsstrafe von knapp 1,2 Mrd. Forint. (Im Verfahren stellte sich heraus, dass die beanstandete Werbetechnik schon seit ungefähr einem Jahrzehnt in einem Dutzend Werbekampagnen zur Anwendung kam.) Vodafone zog vor Gericht, welches die unlauteren Geschäftspraktiken allerdings als erwiesen ansah. Zumindest konnte das Unternehmen eine Neuberechnung der verhängten Strafe erreichen. Das wollte wiederum die Aufsichtsbehörde nicht hinnehmen, deren Einspruch jedoch am Verfassungsgericht scheiterte. Zur Neuberechnung genötigt minderte die GVH das Strafmaß um knapp 250 auf 932 Mio. Forint (aktuell rund 2,4 Mio. Euro), auch weil Vodafone Magyarország von weiteren Rechtsmitteln absah.
