OVB
Makler Millionenstrafe aufgebrummt
Die MNB führte in ihrer Eigenschaft als Finanzaufsicht eine gezielte Untersuchung des Finanzdienstleisters OVB Kft. durch. Die Untersuchung bezog sich auf die Geschäftsabläufe seit dem 1. Januar 2020. Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass Kunden beim Wechsel von Versicherungsverträgen unzureichend informiert wurden.
In mehreren Fällen verfügten Kunden bereits über einen Lebensversicherungsvertrag mit Investmentanteilen oder Sparzweck. Diese Verträge wurden durch Rückkauf beendet oder durch Verzicht, Aussetzung oder Reduzierung der Prämien modifiziert. Anschließend schlossen die Kunden mit Hilfe der Vermögensberatung einen neuen Versicherungsvertrag ähnlicher Art ab. Die OVB versäumte es jedoch, den Kunden vor der Entscheidung vergleichbare, durch Berechnungen gestützte Informationen über die Auswirkungen der Übertragung auf die Ersparnisse vorzulegen.
Die MNB hatte die OVB bereits in einer früheren Entscheidung aufgefordert, das Informationsdefizit zu beheben. Zudem stellte die Aufsichtsbehörde fest, dass es der Makler versäumte, vollständige Informationen über alle Rechtsbehelfe bei Beschwerden bereitzustellen. Die MNB setzte dem Unternehmen eine Frist bis zum 31. Januar 2025, um schriftliche und dokumentierte Informationen über die angebotenen Abhilfemaßnahmen vorzulegen. Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße wurde die Tatsache, dass die Rückübertragungspraxis der OVB zu einem finanziellen Nachteil für die Verbraucher hätte führen können, als erschwerender Umstand gewertet.
