eMAG
Irreführende Praktiken im Onlinehandel
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Nach Feststellung der Behörde wurde ein breiter Kreis der Verbraucher über zentrale Angebotsbedingungen nicht korrekt informiert. Die GVH leitete das Verfahren im Februar 2024 ein. Im Zuge der Untersuchung kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass das in Rumänien ansässige E-Commerce-Unternehmen mehrfach gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen hatte.
Im Fokus standen u. a. die „Verrückten Tage“ Ende Juli 2023. In diesem Zeitraum bewarb eMAG auf seiner Website und in der mobilen App zahlreiche Modeartikel mit unrealistischen Preisnachlässen. Zudem stellte die GVH fest, dass eMAG ab Ende Oktober 2023 voraussichtliche Lieferzeiten nicht mit der erforderlichen Sorgfalt kommunizierte. Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Darstellung gesetzlich garantierter Verbraucherrechte. Zwischen Juli 2023 und April 2024 präsentierte eMAG das 14-tägige Widerrufsrecht sowie Gewährleistungsansprüche für bestimmte Produkte als besonderen Vorteil, obwohl es sich dabei um gesetzlich verankerte Rechte handelt. Ab April 2024 wies das Unternehmen zudem Versand- und Nachnahmegebühren auf der Website und in der App unklar und nicht nachvollziehbar aus.
eMAG kooperierte im Verfahren mit der Wettbewerbsbehörde, erkannte die Rechtsverstöße an und verzichtete auf Rechtsmittel. Die GVH setzte daraufhin die besagte Geldbuße fest. Zusätzlich muss der Onlinehändler ein umfassendes Programm zur Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften entwickeln und umsetzen. Dazu gehören die Weiterentwicklung des Systems zur Angabe von Lieferzeiten sowie eine transparentere Darstellung der Nachnahmegebühren.
Es ist nicht das erste Verfahren gegen eMAG in Ungarn. Die GVH hatte das Unternehmen und seine Rechtsvorgänger bereits mehrfach wegen Verstößen bei Preisangaben sanktioniert. Im Februar 2025 leitete die Behörde eine weitere Untersuchung gegen die Betreiber des eMAG-Webshops ein. Dieses Verfahren läuft noch.
