Ryanair
Iren müssen zahlen
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Das Unternehmen beanstandete die Erhebung einer Sondersteuer, die infolge einer Regierungsverordnung seit Juli 2022 in Kraft ist. Für jeden beförderten Passagier müssen die Fluggesellschaften seither 10-25 Euro an den ungarischen Staat einzahlen. Das Verfassungsgericht lehnte den Einspruch von Ryanair mit dem Hinweis darauf ab, keine Entscheidungsbefugnis in der Sache zu besitzen. Die Orbán-Regierung sorgte nämlich für eine grundsätzliche Einschränkung dieses Rechtswegs: Solange die Staatsschulden über 50% am BIP verweilen, hätten demnach öffentliche Interessen in sehr vielen Angelegenheiten Vorrang. Ryanair gab die Sondersteuer im vorigen Jahr unverzüglich und lautstark kommentiert an die Reisenden weiter, was dem Unternehmen eine Verbraucherschutzstrafe in Höhe von 300 Mio. Forint bescherte.
