Coca-Cola
Greenwashing auf Etiketten gestoppt
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Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC), ein Zusammenschluss europäischer Verbraucherschutzbehörden, ging unter gemeinsamer Leitung der schwedischen und ungarischen Behörden gegen die unklaren Botschaften auf Etiketten von Coca-Cola vor. Die EU-Kommission leitete die Untersuchung nach einer Beschwerde des Europäischen Verbraucherverbandes (BEUC) vom November 2023 ein. Der Verband bemängelte die unzureichende Kennzeichnung von Plastikflaschen mit dem Recycling-Etikett bei verschiedenen Unternehmen. Als Resultat der gemeinsamen Aktion wird Coca-Cola nun seine Etikettierungs- und Kommunikationspraktiken anpassen, um künftig zweideutige grüne Angaben zu vermeiden.
Konkrete Änderungen in Sicht
Coca-Cola wird innerhalb von 6-18 Monaten nach Annahme der Verpflichtungen irreführende Angaben auf Flaschenetiketten EU-weit beseitigen. Die bisherige Aussage „Ich bin eine zu 100% recycelbare PET-Flasche“ wird durch das präzisere: „Ich bin eine zu 100% recycelbare PET-Flasche, mit Ausnahme des Etiketts und des Verschlusses“ ersetzt.
Die Etiketten und die Unternehmenskommunikation werden künftig keine irreführenden oder vagen Aussagen mehr über die Umweltvorteile der Verpackungen beinhalten. Das Unternehmen hat zugesagt, diese Änderungen innerhalb von drei Monaten nach Annahme der Verpflichtungen in allen Werbekampagnen auf seiner Website und in den Sozialmedien umzusetzen. Die CPC wird laut GVH die Einhaltung dieser Zusagen überwachen.
Weitere Verfahren in Ungarn
Die GVH weist in ihrer Erklärung darauf hin, dass man im Sommer 2024 ein Wettbewerbsaufsichtsverfahren gegen die Coca-Cola HBC Hungary Kft., die Coca-Cola Magyarország Szolgáltató Kft. und den Konzern eingeleitet hat. Grund war der Verdacht irreführender Verbraucherinformation wie beschrieben sowie in der Kommunikation von Naturaqua-Mineralwasser und Erfrischungsgetränken. Zusätzlich hat die GVH Verfahren gegen die Szentkirályi Magyarország Kft. und die Fonte Viva Kft. eingeleitet. Die Behörde betont in diesem Zusammenhang, dass sie sog. „Greenwashing-Aussagen“ seit langem Priorität einräumt. Eine frühere Marktanalyse der GVH belegt, dass Umweltwerbung häufig unklar und irreführend ist, weil viele Verbraucher die genaue Bedeutung dieser Aussagen nicht verstehen. Daraufhin erarbeitete die Wettbewerbsbehörde Empfehlungen für Gesetzgeber und Unternehmen.