DIGI
Gebühren irreführend erhöht
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Die DIGI-Gruppe versäumte es, die Bedingungen zweier unterschiedlicher Gebührenerhöhungen klar und transparent zu kommunizieren. Betroffen waren die Erhöhung der Teilnehmergebühren ab dem 1. Januar 2023 sowie die inflationsbedingte Gebührenanpassung ab Mai 2023. Die Geschäftspraktiken des Unternehmens verhinderten, dass sich Verbraucher ein objektives Bild über die Auswirkungen der Tariferhöhungen machen konnten. Im November 2022 informierte DIGI die Verbraucher über zwei Änderungen: eine Erhöhung der Abogebühr ab Januar 2023 und die automatische inflationsbedingte Gebührenanpassung, die in die AGB aufgenommen wurde und ab Mai 2023 in Kraft trat. Die Mitteilungen waren jedoch uneinheitlich und inhaltlich widersprüchlich. Dies führte dazu, dass Abonnenten den Eindruck gewinnen konnten, ihre Laufzeitbindung würde vor beiden Tariferhöhungen schützen.
DIGI kooperierte mit der Wettbewerbsbehörde im Verfahren, erkannte den Verstoß an und verzichtete auf Rechtsmittel. Das Unternehmen sicherte zu, während der Laufzeitbindung erhobene zusätzliche Gebühren an die betroffenen Bestandskunden zurückzuerstatten.
