OTP-MBH
Bußgelder in Millionenhöhe
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Die Geldinstitute haben die in früheren Aufsichtsbeschlüssen auferlegten Verpflichtungen zur Behebung der festgestellten Mängel im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht vollständig erfüllt. So hat die OTP Bank die vorgeschriebene rückwirkende Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, die internen Vorschriften der MBH Bank sind nach wie vor mangelhaft.
Aufgrund der festgestellten Mängel verhängte die Aufsichtsbehörde gegen die MBH Bank und die OTP Bank aufsichtsrechtliche Bußgelder in Höhe von 15 Mio. bzw. 28,1 Mio. Forint und forderte sie auf, die Mängel zu beheben. Die Mängel gefährden allerdings nicht den sicheren Betrieb der Geldinstitute.