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Bußgeld für mangelhafte Kommunikation
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Eine Untersuchung der Aufsichtsbehörde ergab, dass aufgrund von Mängeln im System des Versicherers Kunden in mehreren Fällen keine elektronischen Benachrichtigungen über hochgeladene Dokumente auf ihren Benutzerkonten erhalten hatten. Zusätzlich unterließ es das Unternehmen, die Kunden auf andere Weise zu kontaktieren. Die Versicherung versäumte es außerdem, Kunden eine Rückmeldung zu geben, wenn bei der Registrierung für ein Benutzerkonto eine falsche oder nichtexistierende E-Mail-Adresse angegeben wurde. Bei der Festsetzung der Geldbuße wurden der Marktanteil des Versicherers, die Dauer der Verstöße, die große Zahl der betroffenen Kunden und die systemischen Mängel zu Grunde gelegt.
Obwohl die festgestellten Probleme den prudenten Betrieb des Versicherers nicht gefährden, erwartet die MNB, dass Versicherungsunternehmen die elektronische Kommunikation mit ihren Kunden ordnungsgemäß handhaben. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher in elektronische Transaktionen zu stärken. Als mildernde Umstände wurden das kooperative Verhalten des Unternehmens sowie die Tatsache gewertet, dass noch während der Untersuchung Korrekturmaßnahmen eingeleitet wurden.