Heineken Hungária
Buße wegen eines Zapfhahns
Die Wettbewerbsaufsicht GVH verhängte die deftige Verbraucherschutzstrafe gegen die Heineken Hungária Sörgyárak Zrt., die bei der Belieferung einer Gaststätte in Budapest gesetzliche Verbote außer Acht ließ. Die im Liefervertrag ausgestalteten Bedingungen motivierten den Gastbetrieb, sich bei Bieren auf die Heineken-Palette zu beschränken. Dabei wurden neuartige Handelsvorgaben missachtet, wonach die Verbraucher freier wählen können sollen, um damit auch kleineren Brauereien mehr Gewicht am Markt zu verschaffen. Heineken gilt zudem – wie die Untersuchung der Aufsichtsbehörde feststellte – als rückfällig. Die Großbrauerei wurde aufgefordert, ihre Geschäftsbedingungen so anzupassen, dass im Gastgewerbe keine Diskriminierung stattfindet. Die Woda Bt. als Betreiber des Restaurants muss ihr Angebot entsprechend ausweiten; im vorliegenden Fall sah die GVH auf ihrer Seite von einer Geldbuße ab.