Alfa VIG Biztosító Zrt.
Aufsicht verhängt saftige Strafe
Die MNB führte in ihrer Eigenschaft als Finanzaufsicht eine umfassende Untersuchung bei der Alfa Vienna Insurance Group Biztosító Zrt. (Alfa VIG Biztosító) durch und deckte dabei zahlreiche Unregelmäßigkeiten auf. Das Schadensregister der Alfa VIG Biztosító für Kfz- und Hausratversicherungen wies in bestimmten Daten Unvollständigkeiten, Widersprüche oder Ungenauigkeiten auf. Dies führte dazu, dass die Versicherungsgesellschaft in mehreren Fällen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Schadensregulierung nicht nachkommen konnte. Bei der obligatorischen Kfz-Haftpflicht (kgfb) wurden wiederholt verschiedene Anfrage-, Datenbereitstellungs-, Melde- und Mitteilungspflichten versäumt oder verzögert. Auch die Verwaltung von Verträgen mit sich überschneidenden Versicherungszeiten erwies sich als mangelhaft.
Irreführende Geschäftspraktiken
In den Vertragsbedingungen von Produkten der Rentenversicherung und der Hausratversicherung, die an Investments gebunden sind, stellte die MNB ebenfalls eine beträchtliche Anzahl von Mängeln fest. Die interne Regelung der Alfa VIG Biztosító im Bereich der Produktüberwachung und -verwaltung erwies sich als unzureichend, was auch Produkte außerhalb der Lebensversicherungen betraf. Bei einer von einem Vertriebspartner der Gesellschaft angebotenen Garantieverlängerung stellte die MNB fest, dass die verlängerte Garantie gar nicht durch den Vertrag abgedeckt war. Zudem konnte die Versicherungsgesellschaft bei einem Gruppenversicherungsprodukt für viele ihrer Kunden nicht nachweisen, dass sie die vorgeschriebenen Informationen vor Vertragsabschluss erhalten hatten. Auch die Bearbeitung von Beschwerden entsprach nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben.
Kombiniertes Strafmaß
Aufgrund der festgestellten Probleme verhängte die Finanzaufsicht Bußgelder in Höhe von 49 Mio. Forint als Aufsichtsstrafe und 48 Mio. Forint als Verbraucherschutzstrafe. Als mildernder Umstand wurde anerkannt, dass die Gesellschaft in mehreren Fällen während der Untersuchung Korrekturmaßnahmen, einschließlich IT-Verbesserungen, gemeldet hatte, um die Fehler zu beheben. Die MNB forderte die Versicherung auf, bis zum 30. November schriftlich über die Beseitigung der Mängel zu berichten.
